ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wassersportkurse und Sportangebote allgemein.

WestUfer – Surfschule Kemnade See

§ 1 Teilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und in der Lage ist das Windsurfangebot, Stand-Up-Paddleangebot und alle weiteren angebotenen sportlichen Aktivitäten, ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Windsurf-, Stand Up Paddleangeboten und alle weiteren Wassersportangeboten, ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
Der Genuss von Alkohol oder anderer verbotener Substanzen vor oder während des Kurses oder der Materialleihe ist nicht gestattet.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung zu den unter § 1 benannten Angeboten bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Bei Gruppenbuchungen ist die genaue Teilnehmeranzahl anzugeben.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt zu einem früheren Zeitpunkt als 7 Tage vor Kursbeginn/ Vermietungsbeginn, fallen 30% des jeweiligen Kurspreises/Vermietungspreises an, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist, bis zum Veranstaltungsvortag, erklärten Rücktritt, sind 80% der Kurskosten / Vermietungsgebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird.  Bei Rücktritt am Kurstag oder Nichterscheinen ohne Abmeldung fallen 100% an.
Fallen bei gebuchten Gruppenangeboten Teilnehmer aus, ist dies vor Kursbeginn schriftlich anzumelden. Es gelten die oben aufgeführten Regelungen und Fristen.
„WestUfer“ behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Windsurf- und Stand Up Paddlekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Windsurf- und Stand Up Paddleboards und anderer Sportgeräte durch Kollisionen oder Vandalismus. In derartigen Fällen wird ein Ersatztermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeboten. Alternativ werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 4 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen, Schmuck und andere Wertgegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

§ 5 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Windsurf-, Stand Up Paddleboards und Longboards, wird durch regelmäßige Inspektionen geprüft. Unabhängig davon ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Windsurf-, Stand Up Paddleboards sowie die Longboards vor Fahrtantritt einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. 
Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
Bei geführten Touren, wird für entstandene Schäden durch eventuell beschädigte Wege, defekte Steganlagen, rutschige Ein-, Aus- oder Umstiege, keine Haftung übernommen. Soweit es möglich ist, werden mögliche Gefahrenstellen gemieden. Da es sich um eine Outdoorsportart handelt, ist dem Teilnehmer bewusst, dass die Aktivität ein Verlassen befestigter Wege beinhaltet. Die Teilnehmer werden zu Beginn der Tour und unterwegs auf eventuelle oder bekannte Gefahrenquellen hingewiesen und unterstehen der eigenen Sorgfaltspflicht.

§ 6 Mitwirkungspflicht / Schadensminderungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. 
 
Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere grob fahrlässig oder vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. 
 
„WestUfer“  ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards zu verweigern, sofern der Teilnehmer/Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Teilnehmers/Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Windsurf und Stand-Up-Paddleboards offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann „WestUfer“ den Teilnehmer/Mieter unverzüglich von der weiteren Wahrnehmung des Angebotes ausschließen.

§ 7 Haftung

„WestUfer“ haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sowie allen anderen Sportgeräten.

Die Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht gegenüber „WestUfer“. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sowie alle anderen Sportgeräte wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards, anderen Sportgeräten und Ausrüstungsteilen, die auf eigenem Verschulden des Teilnehmers/Mieters beruhen, haftet dieser persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Hinweis zur Wasserqualität

Das Wasser der Ruhr und der Ruhrseen – auch des Kemnader Sees – hat weder Trinkwasser- noch Badewasserqualität. Der Genuss des Wassers kann gesundheitsschädlich sein. Die Ausübung des Wassersports auf dem Kemnader See erfolgt nach den Bestimmungen der Seeordnung für den Kemnader See auf eigene Gefahr. Für die Wasserqualität wird von „WestUfer“ als Nutzungsberechtigte keine Gewährleistung übernommen. Eine diesbezügliche Haftung von „WestUfer“ ist ausgeschlossen.

§ 9 Rückgabe der Mietsache

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe der Mietsache verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und rechtfertigen keine verspätete Rückgabe. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine, dem mutmaßlichen Willen entsprechende, Klausel zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulveranstaltungen und Gruppenfreizeiten.

WestUfer – Surfschule Kemnade See

§ 1 Teilnehmer- und Mieterkreis
 
Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und in der Lage ist das Windsurfangebot, Stand-Up-Paddleangebot und alle weiteren angebotenen sportlichen Aktivitäten, ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Windsurf-, Stand Up Paddleangeboten  und alle weiteren Wassersportangeboten, ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. 
Der Genuss von Alkohol oder anderer verbotener Substanzen vor oder während des gebuchten Angebotes ist nicht gestattet.
Bei Schulveranstaltungen, sind vor der Buchung die geltenden Regelungen aus dem Wandererlass zu beachten.

§2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Eine unverbindliche Voranmeldung/Reservierung gilt für maximal 2 Wochen, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners zustande. Der Anmelder steht für die Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer ein.
Bei Klassenfahrten, Wandertagen, Projektwochen, AG“s, Ferienfreizeiten und Gruppenevents ist das entsprechende WestUfer-Formular für die ordnungsgemäße Anmeldung zwingend erforderlich. Dies ist nur mit Unterschrift des Klassenlehrers/Schulleiters oder Organisators gültig und kann auch erst dann bestätigt werden.
Bei der Buchung ist eine genaue Schülerzahl oder Gruppenzahl anzugeben.

§3 Zahlungsmodalitäten

Der Gesamtbetrag ist 2 Wochen nach Rechnungstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten und –Termine in schriftlicher Form vereinbart werden.
Zahlungen per Überweisung sind an “Surfschule WestUfer – Bücking/Mohr GbR“ zu richten: Stadtsparkasse Bochum, IBAN: DE 96 4305 0001 0001 5402 77.

§4 Leistungen

Der durch “WestUfer“ geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den im Vorfeld vereinbarten Vertrag.

§5 Leistungsänderungen

Wird “WestUfer“ vor Kursbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können (z.B. auf Grund meteorologischer Bedingungen), so ist “WestUfer“ zur Leistungsänderung berechtigt, falls WestUfer eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann. Ist Dieses nicht gegeben, wird ein Ersatztermin angeboten.

§6 Rücktritt

Der Anmelder ist berechtigt, von der Buchung zurück zu treten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts wird ein Ersatzanspruch geltend gemacht, der sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Buchungspreis des Teilnehmers berechnet:
Erfolgt der Rücktritt zu einem früheren Zeitpunkt als 7 Tage vor Kursbeginn, fallen 30% des jeweiligen Kurspreises an. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist bis zum Vortag der Veranstaltung erklärten Rücktritt sind 80% der Kurskosten fällig.
Bei Nichtantritt am Tag selbst werden 100% fällig.
Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn einzelne Schüler/Teilnehmer aus einer
Gruppe zurücktreten oder den Kurs ohne Kündigung nicht antreten.

§7 Gewährleistung und Abhilfe

Ist der Leistungsnehmer der Ansicht, dass die Dienstleistung mit Mängeln oder Störungen belastet ist, ist dieser verpflichtet, uns dies, verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe, schnellstmöglich mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an Sebastian Bücking oder Mareike Mohr zu richten.
Kommt der Leistungsnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu.
Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651e BGB steht ihm nur dann zu, wenn WestUfer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt wurde, wenn Abhilfe unmöglich oder von “WestUfer“ verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Leistungsnehmers gerechtfertigt wird.

§8 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
 
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. Bei Schulveranstaltungen, sind die geltenden Regelungen aus dem Wandererlass zu beachten.
Brillen, Schmuck und andere Wertgegenstände sind gegen Verlust zu sichern. 

§9 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Windsurf-, Stand Up Paddleboards und Longboards, wird durch regelmäßige Inspektionen geprüft. Unabhängig davon ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Windsurf-, Stand Up Paddleboards sowie die Longboards vor Fahrtantritt einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. 
Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters. 
Bei geführten Touren, wird für entstandene Schäden durch eventuell beschädigte Wege, defekte Steganlagen, rutschige Ein-, Aus- oder Umstiege, keine Haftung übernommen. Soweit es möglich ist, werden mögliche Gefahrenstellen gemieden. Da es sich um eine Outdoorsportart handelt, ist dem Teilnehmer bewusst, dass die Aktivität ein Verlassen befestigter Wege beinhaltet. Die Teilnehmer werden zu Beginn der Tour und unterwegs auf eventuelle oder bekannte Gefahrenquellen hingewiesen und unterstehen der eigenen Sorgfaltspflicht.

§10 Haftung

„WestUfer“ haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sowie allen anderen Sportgeräten.
Die Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Leistungsnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht gegenüber „WestUfer“. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards sowie alle anderen Sportgeräte wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Windsurf- und Stand-Up-Paddleboards, anderen Sportgeräten und Ausrüstungsteilen, die auf eigenem Verschulden des Teilnehmers/Mieters beruhen, haftet dieser persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. 

§11 Hinweis zur Wasserqualität

 Das Wasser der Ruhr und der Ruhrseen – auch des Kemnader Sees – hat weder Trinkwasser- noch Badewasserqualität. Der Genuss des Wassers kann gesundheitsschädlich sein. Die Ausübung des Wassersports auf dem Kemnader See erfolgt nach den Bestimmungen der Seeordnung für den Kemnader See auf eigene Gefahr. Für die Wasserqualität wird von „WestUfer“ als Nutzungsberechtigte keine Gewährleistung übernommen. Eine diesbezügliche Haftung von „WestUfer“ ist ausgeschlossen.

§12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.